Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über ein relativ strenges Tierschutzrecht, wenngleich auch hierzulande noch erhebliches Verbesserungspotenzial besteht. Allerdings gilt auch im Tierschutz die Binsenweisheit, dass jedes Gesetz nur so gut ist, wie es letztlich angewendet wird.
Doch gerade bei der Umsetzung der Tierschutzbestimmungen zeigen sich gravierende Mängel – vor allem in strafrechtlicher Hinsicht, also bei der Verfolgung und Ahndung von Tierquälereien und anderen Tierschutzdelikten. Häufig kommen die Täterinnen und Täter mit viel zu milden oder sogar ganz ohne Strafen davon.
Ein konsequenter Vollzug der Strafbestimmungen dient der Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins für einen respektvollen Umgang mit Tieren und entfaltet zudem eine starke Präventivwirkung zur Verhinderung weiterer Tierschutzverstösse. Deshalb macht sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) nicht nur für tierfreundlichere Gesetzesvorschriften, sondern auch für deren strikte Umsetzung stark. Wie die TIR dabei vorgeht und was sie in diesem Bereich schon erreicht hat, lesen Sie auf den folgenden Seiten.