Pferde erfreuen sich hierzulande grosser Beliebtheit als Hobby- und Freizeitpartner. Der Umgang mit den Tieren birgt jedoch ein erhebliches Gefährdungspotenzial für ihr Wohlergehen. Zu denken ist dabei etwa an falsche Ernährung, Bewegungsmangel oder Langeweile im Rahmen ihrer Haltung sowie an physische oder psychische Überforderung oder aktive Schmerzzufügung im Zusammenhang mit ihrer sportlichen Nutzung. Die aktuellen Bestimmungen zum Umgang mit Pferden tragen diesen heiklen Aspekten in vielerlei Hinsicht nicht genügend Rechnung. So existieren etwa nur wenige spezifische Regelungen für den Einsatz von Hilfsmitteln beim Reiten, obwohl diese den Tieren erhebliche Schmerzen bereiten können. Problematisch ist angesichts dessen, dass die Haltung von Pferden äusserst anspruchsvoll ist und viel Fachwissen erfordert, auch der Umstand, dass für die Haltung von bis zu fünf Pferden keinerlei Ausbildungspflicht besteht.
Um die rechtliche Situation der Pferde zu verbessern, hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gemeinsam mit Nationalrätin Meret Schneider (GPS/ZH) zwei Motionen erarbeitet, die im vergangenen Herbst im Parlament eingereicht wurden. Mehr zu den beiden politischen Vorstössen erfahren Sie in diesem Flyer.