Bei Tierquälerei ist Zivilcourage gefragt! (TIR-Flyer Nr. 63)

Bei Tierquälerei ist Zivilcourage gefragt! (TIR-Flyer Nr. 63)

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Bunte und von lauten Knalleffekten begleitete Feuerwerke sind in der Schweiz sehr beliebt und verbreitet. Während viele Menschen sich daran erfreuen, wächst jedoch die Anzahl jener, die unter den Auswirkungen leiden. Auch Tiere erfahren durch den Lärm Stress und Ängste oder geraten sogar in Panik. Darüber hinaus führen Feuerwerke zu einer erheblichen Feinstaubbelastung und Umweltverschmutzung.

Wann und wo Feuerwerk gezündet werden darf, ist je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich geregelt. An den meisten Orten ist das Abfeuern am Nationalfeiertag und an Silvester grundsätzlich erlaubt. Darüber hinaus haben die Behörden aber auch die Möglichkeit, Feuerwerk mit einer vorgängigen Bewilligung für weitere Anlässe (beispielsweise für ein Seenachtsfest) zuzulassen. Ausserdem halten sich viele Menschen nicht an die geltenden Regelungen und zünden das ganze Jahr hindurch Knallkörper. Als Reaktion auf das ausufernde Abfeuern wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Gemeinden generelle Feuerwerksverbote erlassen.

Lesen Sie in unserem aktuellen Flyer, welchen Einfluss Feuerwerk auf Haus- und Wildtiere hat, und erfahren Sie, wie sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für eine Einschränkung von Feuerwerk zum Wohl der Tiere engagiert.