«Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen.» So lautet Artikel 1 des Schweizer Tierschutzgesetzes (TSchG) – und dies bereits seit 2008. Durch die Verankerung des Würdeschutzes auf Gesetzesebene wird Tieren ein von menschlichen Zwecken losgelöstes Dasein zugebilligt. Sie sind in ihren artspezifischen Eigenschaften, Bedürfnissen und Verhaltensweisen vom Menschen zu achten und zu respektieren.
Nichtsdestotrotz enthält das Tierschutzrecht noch immer zahlreiche Bestimmungen, die mit der Tierwürde nicht zu vereinbaren sind. Gesetzgeberische Kompromisse führen gerade im Nutz- und Versuchstierbereich dazu, dass Millionen von Tieren alles andere als würdevoll behandelt werden. Zu Würdeverletzungen kommt es aber auch in der Heimtierhaltung. Zu denken ist dabei etwa an die Rassezucht, bei der Tiere nicht selten aufgrund fragwürdiger Schönheitsideale züchterisch verändert werden, was mit erheblichen Krankheiten einhergehen kann.
Die Aufnahme des Schutzes der Tierwürde in die Tierschutzgesetzgebung stellt einen Meilenstein für den Tierschutz dar, der nicht zuletzt auf den beharrlichen Einsatz der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zurückzuführen ist.