Vermeintliche Delikatessen wie Hummer, Fettleberpastete, Kaviar oder helles Kalbfleisch erfreuen sich insbesondere in gehobenen Gastronomiebetrieben nach wie vor grosser Beliebtheit. Für die verwendeten Tiere ist die Herstellung dieser Produkte aber oftmals mit grossem Leid verbunden.
Viele der üblichen Zubereitungsmethoden dieser «Feinschmeckergerichte» sind mit der Schweizer Tierschutzgesetzgebung nicht vereinbar. Dennoch werden gewisse Herstellungsformen nach wie vor auch hierzulande praktiziert, ohne dass dies rechtliche Folgen hätte. Zudem werden viele solcher «Delikatessen» in die Schweiz importiert. Vielfach fehlt das Bewusstsein dafür, dass entsprechende Produkte auf tierquälerische Weise hergestellt werden. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist daher bemüht, die Öffentlichkeit über die tierschutzwidrigen Praktiken zu informieren und so zu einer Sensibilisierung beizutragen.
Welche Leiden die betroffenen Tiere auf ihrem Weg auf die Teller teurer Restaurants zugemutet werden und wieso man den Verzehr solcher «Delikatessen» grundsätzlich überdenken sollte, lesen Sie auf den folgenden Seiten.