Schutz der Tierwürde – Was bedeutet das? (TIR-Flyer Nr. 36)

Schutz der Tierwürde – Was bedeutet das? (TIR-Flyer Nr. 36)

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Der Schutz der Tierwürde bildet einen fundamentalen Grundsatz des Schweizer Tierschutzrechts. Er ist bereits seit 1992 – und bis heute weltweit einzigartig – auf Verfassungsstufe verankert und 2008 auch ins Tierschutzgesetz aufgenommen worden. Für den Tierschutz bedeutet dies einen Meilenstein. Das Würdekonzept beruht auf der Überzeugung, dass Tiere einen Eigenwert und Selbstzweck haben und nicht bloss Mittel für menschliche Zwecke sind.

Die Achtung der Tierwürde ist ein allgemeines Verfassungsprinzip, das in der gesamten Schweizer Rechtsordnung Gültigkeit hat. Gerichte und Behörden sind somit verpflichtet, der Würde des Tieres in der ganzen Rechtsordnung und in jedem Rechtsverfahren, das die Mensch-Tier-Beziehung betrifft, Rechnung zu tragen. Dennoch enthält das Schweizer Tierschutzrecht nach wie vor zahlreiche Bestimmungen, die mit dem Grundsatz der Achtung der Tierwürde kaum zu vereinbaren sind.

Wie der Tierwürdeschutz genau ausgestaltet ist, unter welchen Voraussetzungen die Tierwürde beeinträchtigt werden darf und wie sich Tier im Recht (TIR) für eine konsequente Umsetzung des Würdeschutzes für Tiere engagiert, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.