Das Schweizer Tierschutzrecht gilt in der Bevölkerung als streng. Tatsächlich aber leben auch hierzulande viele Tiere auf engstem Raum, ohne Auslauf, angebunden oder in Einzelhaltung – und das ganz legal. Doch selbst wenn nicht einmal die Mindestvorgaben der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden, hat dies für die Täter meist gar keine oder nur sehr geringfügige Folgen. Deshalb setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) seit über 20 Jahren für tierfreundlichere Gesetze und einen konsequenten Vollzug ein. Unter anderem veröffentlicht sie jedes Jahr eine umfassende Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis. Für den aktuellen Bericht haben wir sämtliche dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Strafverfahren wegen Tierschutzrechtsverstössen aus dem Jahr 2017 ausgewertet. Dabei haben wir den Hauptfokus auf Tierschutzdelikte an Schweinen gelegt.
Die Analyse zeigt, dass die geltenden Haltungsvorschriften Schweinen bei Weitem kein artgerechtes Leben garantieren und an Schweinen begangene Tierschutzverstösse von den zuständigen Behörden immer noch bagatellisiert werden. Mehr über den mangelhaften rechtlichen Schutz von Schweinen in der Schweiz, lesen Sie auf den folgenden Seiten.