Seit über 20 Jahren macht sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) mit ihrer juristischen Grundlagenarbeit nicht nur für tierfreundlichere Gesetze, sondern auch für deren konsequenten Vollzug stark. Um Mängel in der Umsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes aufzudecken, veröffentlicht die TIR jedes Jahr eine umfassende Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis, wofür sie jeweils sämtliche dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gemeldeten Tierschutzverstösse auswertet.
Nicht zuletzt aufgrund der durch die jährlichen Analysen geschaffenen Transparenz werden Tierquälereien und andere Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz von den zuständigen Behörden heute wesentlich häufiger verfolgt und geahndet als noch vor einigen Jahren. Dennoch sind in vielerlei Hinsicht immer noch erhebliche Vollzugsdefizite festzustellen. So werden Tierschutzverstösse etwa nach wie vor oftmals bagatellisiert und die Bestimmungen regelmässig nicht korrekt angewendet.
Im Fokus der diesjährigen TIR-Analyse steht der rechtliche Schutz von Schafen. Dabei zeigt sich, dass dieser klar unzureichend ist und sowohl in Bezug auf die entsprechenden Vorschiften als auch hinsichtlich deren Umsetzung grosser Verbesserungsbedarf besteht.