Stopp dem Kükentöten! (TIR-Flyer Nr. 26)

Stopp dem Kükentöten! (TIR-Flyer Nr. 26)

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Sozusagen als Nebeneffekt der Eierproduktion werden allein in der Schweiz jedes Jahr rund 2,2 Millionen männliche Küken getötet. Weil sie selber keine Eier legen können, werden die unerwünschten Tiere kurz nach dem Schlüpfen vergast oder «homogenisiert», das heisst ohne vorgängige Betäubung geschreddert.

Aus ethischer Sicht sind diese Methoden der industrialisierten Geflügelzucht höchst fragwürdig. Das massenweise und systematische Vernichten sogenannter «Eintagsküken» ist einer ihrer Auswüchse, die dem in der Schweiz geltenden Prinzip der Achtung der Tierwürde offensichtlich widersprechen. Tieren, die als «Abfallprodukte» geboren und umgehend wieder getötet werden, bleibt der im Verfassungs- und Gesetzesrecht garantierte Würdeschutz versagt. Sie werden unter Missachtung ihres Eigenwerts vollständig instrumentalisiert. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) kritisiert diese Praktiken schon seit Jahren scharf.

Mehr über die Problematik der Kükentötung erfahren Sie auf den folgenden Seiten ebenso wie sich die TIR im Rahmen ihrer Alltagsarbeit, Publikations- und Ausbildungstätigkeit für eine konsequente Umsetzung des Würdeschutzes für Tiere engagiert.