Die Zucht von Tieren hatte ursprünglich in erster Linie höhere Produktionsleistungen zum Zweck, vor allem zur Gewinnung von Fleisch, Eiern, Milch oder Wolle. Seit einiger Zeit werden aber immer mehr auch Heimtierrassen zu Liebhaberzwecken gezielt züchterisch verändert. Mit den Anliegen des Tierschutzes lässt sich das Zuchtwesen allerdings nur vereinbaren, wenn die natürlichen Bedürfnisse der Tiere, ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre Würde stets im Vordergrund stehen.
In der Praxis werden diese Aspekte leider oftmals nicht genügend berücksichtigt. Durch die angestrebten Zuchtziele werden immer wieder Tiere geschaffen, denen eine artgerechte Lebensweise durch übertriebene Merkmale erheblich erschwert oder sogar verunmöglicht wird – und dies, obwohl das Tierschutzrecht sogenannte Qualzuchten klar verbietet. Von den zuständigen Behörden werden entsprechende Delikte bislang aber weder untersucht noch bestraft.
Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) fordert eine konsequente Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften, damit tierquälerische Auswüchse im Zuchtwesen endlich bekämpft werden. Was genau eine Qualzucht ist und welche Leiden für die Tiere damit verbunden sind, lesen Sie auf den folgenden Seiten.