Seit September 2008 schreibt das Tierschutzrecht ausdrücklich vor, dass soziale Tiere zwingend einen oder mehrere Artgenossen haben müssen. In Einzelhaltung würden die geselligen Tiere vereinsamen.
Vielen Menschen ist diese neue Rechtslage ebenso wenig bewusst wie die Tatsache, dass die Wohnungshaltung ausserdem die tierlichen Ansprüche praktisch nicht befriedigen kann. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) will darum mit dieser Broschüre aufklären. Sollte Ihr Kind beim Anblick von niedlichen Kaninchen tatsächlich den Wunsch äussern, ein solches als Heimtier haben zu wollen, erklären Sie ihm die Problematik und kaufen ihm stattdessen vielleicht lieber zuerst einmal ein Buch über die Bedürfnisse der interessanten Lebewesen.