Tiere brauchen unsere Hilfe (TIR-Flyer Nr. 9)

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Das Tierschutzrecht legt Mindestanforderungen für den Umgang mit Tieren fest. Diese bedeuten jedoch noch lange keine optimale Tierhaltung. Wer sich nicht einmal an diese Minimalvorschriften hält und Tiere somit gesetzeswidrig behandelt, gehört bestraft. Darum sieht das Gesetz für Tierquälereien und andere Tierschutzdelikte harte Strafen vor.

Doch Gesetzesartikel nützen nur, wenn sie auch wirklich angewendet werden. Gerade im Tierschutz klaffen Anspruch und Realität weit auseinander: zu oft werden Tierschutzdelikte kaum oder gar nicht verfolgt beziehungsweise zu milde geahndet, wie die jährliche TIR-Auswertung der Schweizer Strafpraxis belegt. Dies liegt sowohl am unterschiedlich effizienten kantonalen Instrumentarium als auch an den Strafuntersuchungsbehörden, denen es häufig an Fachkenntnissen im Tierschutz und Tierschutzrecht wie auch am Interesse für die Thematik fehlt.

Wie Tierschutzdelikte sanktioniert werden und welch wichtige Rolle dabei das Amt des Tieranwalts spielt, wird im Folgenden kurz erläutert