Tiere sind keine Wegwerfware! (TIR-Flyer Nr. 42)

Tiere sind keine Wegwerfware! (TIR-Flyer Nr. 42)

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Die Würde und damit auch der Eigenwert des Tieres sind in der Schweiz bereits seit 1992 durch die Bundesverfassung und seit 2008 auch durch das Tierschutzgesetz geschützt. Dennoch hat sich in der Praxis seither leider noch kein grundlegender Wandel in der Mensch- Tier-Beziehung eingestellt. Noch immer definiert sich der Wert, der einem Tier beigemessen wird, oftmals fast ausschliesslich über seinen Nutzen für den Menschen.

Als Folge des häufig fehlenden Respekts vor dem Eigenwert der Tiere werden unzählige Versuchs- und landwirtschaftliche Nutztiere zur «Ausschussware» degradiert. Sie werden getötet, sobald sie nicht mehr ihre volle Leistung erbringen oder ihre Nutzer aus anderen Gründen keine Verwendung mehr für sie haben. Auch Heimtiere werden häufig wie Wegwerfartikel aussortiert und ins Tierheim gebracht oder anderweitig abgeschoben, wenn ihre Betreuung zu «mühsam» wird oder sie nicht den Erwartungen ihrer Halter entsprechen.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über diesen in ethischer wie auch rechtlicher Hinsicht höchst problematischen Aspekt des menschlichen Umgangs mit Tieren und wie sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf politischer, juristischer und gesellschaftlicher Ebene für die Achtung des Eigenwerts der Tiere einsetzt.