Gewalt gegen Tiere darf nicht akzeptiert werden! Aber noch immer nehmen bei Weitem nicht alle Kantone ihre Pflicht zur konsequenten Umsetzung der Tierschutzbestimmungen genügend ernst. Dies zeigt die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) vorgenommene Auswertung der Tierschutzstraffälle 2011. Gravierende Mängel im Vollzug offenbaren sich unter anderem beim sogenannten Qualzuchtverbot. Obwohl Qual- oder Extremzuchten seit mehr als vier Jahren ausdrücklich im Tierschutzgesetz verboten sind, ist schweizweit bislang noch kein entsprechendes Strafverfahren gegen fehlbare Züchter durchgeführt worden.
Seit Jahren setzt sich die TIR für ein griffiges Tierschutzrecht und einen konsequenten Vollzug ein. Mit einer Sensibilisierungskampagne, die von Ruf Lanz, einer der renommiertesten Werbeagenturen der Schweiz, für die TIR kostenlos entwickelt wurde, sollen diese Bestrebungen nun noch stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Mehr Informationen zur Kampagne und darüber, wie die TIR gegen die mangelhafte Durchsetzung des Tierschutzrechts generell und des Qualzuchtverbots im Besonderen vorgeht, finden Sie auf den folgenden Seiten.