Tierquälereien dürfen nicht toleriert werden und sollten zwingend strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Leider kommen Tierquäler jedoch oftmals mit einer viel zu milden oder sogar ganz ohne Strafe davon.
Seit 2003 unterhält die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) eine Datenbank mit sämtlichen dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) gemeldeten Schweizer Tierschutzstrafentscheiden. Zudem veröffentlichen wir jedes Jahr die neusten Erkenntnisse und Entwicklungen der Strafpraxis in einem auswertenden Bericht, der regelmässig auf ein grosses Medienecho stösst. Mit der Datenbank und den jährlichen Analysen legt die TIR die in vielen Kantonen herrschenden Missstände im Vollzug des Tierschutzrechts offen und kann Druck auf die zuständigen Behörden ausüben. Dies hat massgeblich dazu beigetragen, dass Tierquälereien heute konsequenter verfolgt und die Täter häufiger bestraft werden.
Welche Erkenntnisse durch die Auswertung der Fälle aus dem Jahr 2009 gewonnen werden konnten, in welchen Kantonen das Tierschutzrecht vorbildlich angewendet wird und wo dringender Handlungsbedarf besteht, lesen Sie auf den folgenden Seiten