Tierquälereien müssen bestraft werden (TIR-Flyer Nr. 19)

Tierquälereien müssen bestraft werden (TIR-Flyer Nr. 19)

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Obwohl Tiere in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniessen, stellt sich ein respektvoller Umgang mit ihnen leider nicht überall von alleine ein. Für einen effektiven Tierschutz sind die verbindlichen Vorschriften des Tierschutzgesetzes deshalb von grosser Bedeutung.

Gesetze sind aber immer nur so gut, wie sie in der Praxis auch wirklich angewendet werden. Der konsequente Vollzug des Tierschutzrechts ist darum Voraussetzung dafür, dass Tierquäler für ihre Taten angemessen bestraft werden. Nur dann kommt Tieren tatsächlich ein ausreichender rechtlicher Schutz zu. Doch gerade in der Umsetzung des Tierschutzrechts bestehen vielerorts eklatante Mängel. Häufig kommen die Täter mit viel zu milden Strafen davon oder wird von den zu-ständigen Behörden erst gar kein Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ist nicht nur um die kontinuierliche Fortentwicklung des Tierschutzrechts bemüht, sondern legt auch ein besonderes Augenmerk auf dessen konsequenten Vollzug. Wie wir vorgehen, um konkrete Verbesserungen zu bewirken, und was wir in diesem Bereich schon erreicht haben, lesen Sie auf den folgenden Seiten.