Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) veröffentlicht jedes Jahr eine umfassende Auswertung sämtlicher in der Schweiz ergangenen Tierschutzstrafentscheide. Die Analysen fördern regenmässig erhebliche Mängel bei der Verfolgung und Beurteilung von Tierquälereien und anderen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz zutage. So werden Tierschutzverstösse noch immer häufig bagatellisiert und die Täter oftmals nicht angemessen bestraft.
Einer der Hauptgründe für die Vollzugsmängel liegt in den oftmals unzureichenden Fachkenntnissen der Strafbehörden im Tierschutzstrafrecht. Dieses fehlende Wissen wiederum ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass das Tierschutzrecht bei der Ausbildung angehender Juristen bislang weitestgehend ignoriert wird. Auch in der Polizeiausbildung spielt das Tierschutzrecht – sofern es überhaupt thematisiert wird – nur eine sehr untergeordnete Rolle.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, engagiert sich die TIR stark in den Bereichen der Förderung des juristischen Nachwuchses im Tierschutzrecht und der Schulung der zuständigen Vollzugsbehörden. Welche Ausbildungsmöglichkeiten und Hilfestellung sie dabei anbietet, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.