Wir sind keine Sachen! (TIR-Flyer Nr. 1)

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Das Tier ist keine Sache.

Tiere gelten seit April 2003 in der Schweiz nicht mehr als Sachen. Um der neuen Rechtstellung der Tiere gerecht zu werden, wurden zahlreiche Gesetze – so etwa das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), das Strafgesetzbuch (StGB) oder das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) – angepasst.

Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hilft bei Rechtsfragen

Im Zusammenhang mit Tieren und deren Haltung kann es zu rechtlichen Fragen und Problemen kommen, sei es zwischen Privatpersonen oder Privaten und Behörden. In solchen Fällen ist juristischer Rat meist unabdingbar: Gemäss Rechtsanwalt Sven Oliver Dogwiler aus Zürich fungiert die Stiftung für das Tier im Recht dabei als hilfreiche erste Anlaufstelle und ist dann letztlich auch die eigentliche Schnittstelle zwischen Ratsuchenden bzw. Verfahrensbetroffenen und Rechtsanwälten.