Am 1. September 2008 tritt das vollständig revidierte Tierschutzrecht endlich in Kraft. Dieses setzt einige bedeutende Akzente: so beispielsweise ist der Schutz der Tierwürde als ausdrückliches Grundprinzip verankert. Ihre Verletzung gilt als Tierquälerei und ist daher strafbar. Ein besonderes Schwergewicht wird ausserdem auf die Verantwortung der Tierhalterinnen und Tierhaltergelegt. Wer Tiere hält, muss ihre Bedürfnisse kennen und wissen, wie man richtig mit ihnen umgeht. Für die Haltung vieler Tierarten, beispielsweise auch von Hunden, braucht es neu eine Ausbildung