Für einen konsequenten Vollzug des Tierschutzrechts! (TIR-Flyer Nr. 45)

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Die Tierschutzvorfälle in Hefenhofen (TG) haben im August 2017 und nach dem Erscheinen des Berichts der vom Regierungsrat eingesetzten Untersuchungskommission im vergangenen November landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Obwohl auf dem Hof des Tierhalters U.K. während 15 Jahren regelmässig Tierschutzverstösse festgestellt worden waren, konnte die Situation derart eskalieren, dass letztlich die Beschlagnahmung von über 200 Tieren, die teilweise stark vernachlässigt waren und unter schlimmsten Bedingungen gehalten wurden, angeordnet werden musste.

Obwohl der Fall «Hefenhofen» in seinem Ausmass sicher aussergewöhnlich ist, zeigt er doch, dass bei der Umsetzung des Tierschutzrechts in der Schweiz nach wie vor erhebliche Defizite bestehen. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) weist schon seit vielen Jahren auf diese Mängel hin und fordert von den Kantonen die Schaffung griffiger Vollzugsstrukturen, damit die Bestimmungen des Tierschutzrechts – die ohnehin nur absolute Mindeststandards festlegen – nicht toter Buchstabe bleiben.

Wo die Probleme im Vollzug des Tierschutzrechts liegen und wie die TIR auf entsprechende Verbesserungen hinwirkt, lesen Sie auf den folgenden Seiten.