In der Schweiz leben über 110‘000 Pferde, Ponys und Esel. Für viele von ihnen sieht die Realität allerdings traurig aus: Sie leben unter nicht artgerechten Bedingungen, was häufig auf die fehlende Sachkunde und Sensibilität ihrer Halter zurückzuführen ist. Zudem leiden viele Freizeit- und Sportpferde unter dem übertriebenen Ehrgeiz ihrer Reiter. Dennoch kommt es gerade im Bereich des Pferdesports – sowohl auf Profi- als auch auf Amateurebene – kaum je zu Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Tierschutzrecht, wie die neuste Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) zeigt.
Grundvoraussetzung dafür, dass das Tierschutzrecht seine schützende Wirkung für Pferde, Ponys und Esel entfalten kann, ist, dass die Halter der Tiere die entsprechenden Vorschriften auch tatsächlich kennen. Um einen Beitrag hierzu zu leisten und Pferdehaltenden eine Hilfestellung bei weiteren pferderelevanten Rechtsfragen zu bieten, hat die TIR den umfassenden Praxisratgeber «Pferd im Recht transparent» verfasst, der Ende des Jahres im Schulthess Verlag erscheinen wird.
Mehr über die tierschutzrechtlichen Vollzugsmängel im Pferdebereich und über «Pferd im Recht transparent» lesen Sie auf den folgenden Seiten.