In der Schweiz leben zwischen 100‘000 und 300‘000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht also durchaus auch hierzulande ein Streunerproblem. Eine der Hauptursachen hierfür liegt darin, dass zu viele Freigängerkatzen nicht kastriert sind. Dies, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhält, dass Tierhalter alles Zumutbare tun müssen, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehren.
Die unkontrollierte Vermehrung von Katzen führt jedoch nicht nur zu einem Anwachsen der Streunerpopulation, sondern auch dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder getötet werden. Um diesen Missständen entgegenzutreten, setzt sich die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) auf nationaler und internationaler Ebene für strengere Gesetze und einen konsequenten Vollzug ein. Darüber hinaus sind wir bestrebt, Katzenhaltende über ihre rechtlichen Pflichten und die Tierschutzrelevanz von herrenlosen Katzen zu informieren.
Wie viel Tierleid auch in der Schweiz mit der Streunerproblematik verbunden ist und welche Pflichten das Tierschutzrecht Halterinnen und Haltern von Katzen diesbezüglich auferlegt, lesen Sie auf den folgenden Seiten.