Keine unkritische Förderung von Tierversuchen (TIR-Flyer Nr. 55)

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Tierversuche sind seit jeher ein äusserst kontrovers diskutiertes Thema innerhalb der Mensch-Tier-Beziehung. Während Befürworter sie als notwendig erachten, um medizinische Fortschritte erzielen zu können, weisen Tierversuchsgegner insbesondere auf die den Tieren zugefügten Schmerzen und Leiden sowie die oftmals fehlende Übertragbarkeit der Resultate auf den Menschenhin.

In rechtlicher Hinsicht sind Tierversuche nur dann zulässig, wenn sie unerlässlich sind und der erwartete Kenntnisgewinn im Rahmen einer Güterabwägung höher zu gewichten ist als die Belastung der Tiere. Tierversuche müssen also stets Ultima Ratio sein. Diesen gesetzlichen Anforderungen trägt das heutige Bewilligungs- und Forschungsförderungssystem jedoch nur unzureichend Rechnung. Trotz zunehmender wissenschaftlicher Kritik an der tierversuchsbasierten Forschung wird diese vom Staat weiterhin unkritisch mit immensen Förderbeiträgen unterstützt und werden Versuchsanträge routinemässig bewilligt.