Das Mit- und Vorführen von Wildtieren in Zirkussen ist aus der Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Einerseits ist es kaum möglich, den Tieren im Rahmen des Zirkusbetriebs artgerechte Haltungsbedingungen zu bieten. Anderseits verstossen die Präsentationen in der Manege nicht selten gegen den im Schweizer Tierschutzrecht fundamentalen Grundsatz des Schutzes der Tierwürde.
Dennoch ist das Vorführen von Wildtieren in der Zirkusmanege in der Schweiz – anders als in vielen anderen Staaten – nach wie vor erlaubt. So kündigte etwa der Circus Royal im vergangenen Herbst an, dass er 2016 mit sieben Löwen auf Tournee gehen werde. Dies, obwohl auch der Bundesrat letztes Jahr in einer Stellungnahme festhielt, dass es «fast unmöglich» sei, Tiere wie Nashörner, Bären, grosse Raubkatzen etc. auf Tournee tierschutzrechtskonform zu halten.
Inwiefern die aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung von Wildtieren im Zirkus den Ansprüchen der betroffenen Tiere nicht gerecht werden und weshalb nach Ansicht der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ein Wildtierverbot für Zirkusse auch in der Schweiz angemessen wäre, lesen Sie auf den folgenden Seiten.