Sorge für das Tierwohl über den eigenen Tod hinaus (TIR-Flyer Nr. 43)

Sorge für das Tierwohl über den eigenen Tod hinaus (TIR-Flyer Nr. 43)

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Viele Menschen machen sich Gedanken darüber, was sie nach ihrem Tod dem Lebenspartner, den Kindern und anderen nahen Personen vererben möchten. Für Tierhaltende ist es darüber hinaus aber auch wichtig, sich zu überlegen, welche Anordnungen über den Tod hinaus sie treffen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Tiere auch dann noch gut versorgt sind, wenn sie sich nicht mehr selbst um diese kümmern können.

Obwohl Tiere auch rechtlich keine Sachen sind, gehören sie wie normale Vermögensgegenstände zum Nachlass des Verstorbenen. Ohne eine entsprechende letztwillige Regelung tritt somit die gesetzliche Erbfolge ein, was zu unerwünschten Ergebnissen führen kann. Mit einem Testament kann man als Tierhalter hingegen selbst bestimmen, wer im Todesfall für die Betreuung seines Tieres zuständig sein soll. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag aus dem Nachlass für die Versorgung des Tieres vorzusehen oder dem künftigen Halter verbindliche Anweisungen über den Umgang mit diesem zu erteilen.

Wie man über seinen Tod hinaus das Wohl seines Tieres sicherstellen kann, was es beim Erstellen eines Testaments zu bedenken gilt und worauf man achten sollte, wenn man eine Tierschutzorganisation letztwillig begünstigen möchte, lesen Sie auf den folgenden Seiten.