Katzen, die bei lebendigem Leib verbrannt werden, oder Igel, die als Fussball herhalten müssen – immer wieder erhält die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) Meldungen über Aufnahmen mit tierquälerischen Inhalten, die im Internet kursieren, oder über Websites, auf denen öffentlich zu Straftaten gegen Tiere aufgerufen wird.
Obwohl die in den Foto- und Videoaufnahmen gezeigten Handlungen meist klar gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung verstossen, ist es oftmals schwierig, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Dennoch dürfen solche Gewaltdarstellungen nicht einfach hingenommen werden, sondern sollte stets eine Meldung an die zuständigen Stellen erfolgen.
Um das Wissen über das Tierschutzrecht zu fördern, bietet die TIR im Rahmen ihres Rechtsauskunftsdiensts Ratsuchenden wertvolle Hilfestellungen für die Lösung juristischer Probleme mit oder wegen Tieren. Dabei berät sie auch über den richtigen Umgang mit Internetseiten, die tierquälerische Inhalte aufweisen. Mehr Informationen zur Problematik rund um Tierschutzwidrigkeiten im Internet sowie zum Rechtsauskunftsdienst finden Sie auf den folgenden Seiten.