Tierquälereien gehören bestraft! (TIR-Flyer Nr. 37)

Tierquälereien gehören bestraft! (TIR-Flyer Nr. 37)

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Der Schutz von Tieren hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. So besteht hierzulande auch weitgehend Einigkeit darüber, dass Tierquälereien nicht geduldet werden dürfen und eine angemessene Bestrafung nach sich ziehen müssen. Dieser gesellschaftliche Konsens spiegelt sich nicht zuletzt in der Tierschutzgesetzgebung wider, die für Tierquälereien eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht.

Leider ist die strafrechtliche Umsetzung des Tierschutzgesetzes jedoch äusserst mangelhaft. So zeigen die von Tier im Recht (TIR) jedes Jahr vorgenommenen Auswertungen der Schweizer Strafpraxis, dass Tierschutzdelikte häufig nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden und die Täter auch im Falle einer Verurteilung oftmals mit viel zu milden und somit wenig abschreckenden Strafen davonkommen.

Weshalb eine konsequente strafrechtliche Verfolgung und Ahndung von Gesetzesverstössen für den Schutz der Tiere von grosser Bedeutung ist, welche Missstände die aktuellste Strafpraxis-Analyse aufzeigt und wie sich TIR für eine verbesserte Umsetzung des strafrechtlichen Tierschutzes engagiert, lesen Sie auf den folgenden Seiten.