Tierquälereien – nicht wegschauen, sondern helfen! (TIR-Flyer Nr. 38)

Tierquälereien – nicht wegschauen, sondern helfen! (TIR-Flyer Nr. 38)

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Obwohl Tiere in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert geniessen, kommen Straftaten an ihnen leider noch immer viel zu häufig vor – völlig unabhängig davon, ob es sich um Heim-, Nutz, oder wild lebende Tiere handelt. Die konsequente strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter ist für einen nachhaltigen Tierschutz äusserst bedeutsam.

Nur wenn Tierquälereien konsequent verfolgt werden und die Täter wissen, dass sie mit einer angemessenen Strafe rechnen müssen, kann das Tierschutzrecht seine präventive Wirkung entfalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die zuständigen Behörden von Tierschutzverstössen Kenntnis erhalten. Meldungen und Strafanzeigen aus der Bevölkerung kommt deshalb eine entscheidende Rolle zu.

Tiere können sich nicht selber wehren und sind darum auf aufmerksame und couragierte Menschen angewiesen. Wer eine Tierquälerei vermutet, beobachtet oder anderweitig Kenntnis davon erlangt, sollte dies unverzüglich dem kantonalen Veterinärdienst oder den Strafverfolgungsbehörden melden. Wie man als Zeuge eines Tierschutzverstosses konkret vorgehen sollte, lesen Sie auf den nächsten Seiten.