Tierquälereien sind keine Bagatellen (TIR-Flyer Nr. 53)

Tierquälereien sind keine Bagatellen (TIR-Flyer Nr. 53)

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Im vergangenen November hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) ihre jährliche Analyse der Schweizer Tierschutzstrafpraxis veröffentlicht.* Diese bestätigt die insgesamt positive Entwicklung der vergangenen Jahre hin zu einem konsequenteren strafrechtlichen Vollzug des Tierschutzgesetzes. Dennoch besteht nach wie vor grosser Verbesserungsbedarf. Noch immer werden Tierschutzverstösse von den zuständigen Strafbehörden viel zu häufig bagatellisiert und nicht angemessen geahndet.

Die umfassenden Studien der TIR belegen aber vor allem auch, dass auch in der Schweiz jedes Jahr zahlreiche Tiere Opfer von Tierquälereien und anderen Tierschutzdelikten werden und dabei oftmals massivem Leid ausgesetzt sind. Dabei ist aufgrund der vermuteten hohen Dunkelziffer nicht gemeldeter Widerhandlungen davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl der Tierschutzverstösse die Zahl der in der Statistik erfassten Fälle sogar noch deutlich übersteigt. Lesen Sie auf den folgenden Seiten mehr über die Mängel in der Umsetzung des Tierschutzstrafrechts und erfahren Sie zudem, wie sich die TIR für die Verbesserung des Vollzugs engagiert.