Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) setzt sich nicht nur konsequent für Nutz- und Heimtiere, sondern auch für Versuchstiere ein. Hierbei geht es uns vor allem darum, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Labortiere so erträglich wie möglich zu machen. Zudem stellt die TIR seit über zehn Jahren eine Vertretung in der Zürcher Tierversuchskommission, die Bewilligungsgesuche prüft und sowohl die Haltung der Labortiere als auch die Durchführung der Experimente kontrolliert.
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