Unzureichender rechtlicher Schutz für Hühner (TIR-Flyer Nr. 40)

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In der Schweiz werden jährlich etwa 65 Millionen Hühner aufgezogen und geschlachtet. Trotz dieser riesigen Anzahl sind die Umstände, unter denen die Tiere gehalten und getötet werden, in der Öffentlichkeit kaum je ein Thema. Dabei treten gerade in der Geflügelzucht besonders schlimme Auswüchse zutage. So beispielsweise erfolgt bei den in der konventionellen Mast eingesetzten Hühnern infolge der auf möglichst schnellen Fleischzuwachs ausgerichteten Zucht innerhalb von nur 35 bis 40 Tagen eine Gewichtszunahme von 60 Gramm auf das Schlachtgewicht von zwei Kilogramm. Im Rahmen der Eierproduktion werden zudem jedes Jahr rund zwei Millionen männliche Küken an ihrem ersten Lebenstag getötet, da sie keine Eier legen und somit für die Produzenten «wertlos» sind.

Auch die für den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung zuständigen Behörden widmen Hühnern leider oftmals nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Die von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) jährlich vorgenommenen Auswertungen der Tierschutzstrafpraxis belegen, dass an Hühnern verübte Tierschutzverstösse kaum je verfolgt und bestraft werden. Mehr dazu und über die Tötung der sogenannten «Eintagsküken» lesen Sie auf den folgenden Seiten.